6 Sa 327/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-10, 6 Sa 327/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-10, 6 Sa 327/11
6 Sa 327/11Tribunal do Trabalho10 de jun. de 2011
Regest
Wird eine gegen den bisherigen Arbeitgeber erhobene Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, so kann der Arbeitnehmer nicht anschließend gegenüber einem möglichen Betriebserwerber das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses geltend machen. Eine Kündigung kann nicht im Verhältnis zum Veräußerer wirksam, hingegen im Verhältnis zum Erwerber (relativ) unwirksam sein (entgegen LAG Düsseldorf v. 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08 - und LAG Düsseldorf v. 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08 -). Dem Arbeitnehmer bleibt nur die Möglichkeit der Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruchs, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 327/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-10
Aktenzeichen: 6 Sa 327/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0610.6SA327.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 613a BGB
Leitsätze
Wird eine gegen den bisherigen Arbeitgeber erhobene Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, so kann der Arbeitnehmer nicht anschließend gegenüber einem möglichen Betriebserwerber das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses geltend machen. Eine Kündigung kann nicht im Verhältnis zum Veräußerer wirksam, hingegen im Verhältnis zum Erwerber (relativ) unwirksam sein (entgegen LAG Düsseldorf v. 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08 - und LAG Düsseldorf v. 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08 -). Dem Arbeitnehmer bleibt nur die Möglichkeit der Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruchs, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.02.2011 - 1 Ca 2476/10 v - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.