12 Sa 1270/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-14, 12 Sa 1270/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-14, 12 Sa 1270/07
12 Sa 1270/07Tribunal do Trabalho14 de nov. de 2007
Regest
1. Eine Autopanne auf dem Weg zum Gerichtstermin stellt keine schuldlose Versäumung i.S.v. § 514 Abs. 2 ZPO dar, wenn es der säumigen Partei bzw. deren Vertreter möglich und zumutbar war, auf andere Weise - hier: mit einem Ersatzfahrzeug - die Fahrt fortzusetzen. 2. Die am rechtzeitigen Erscheinen gehinderte Partei hat im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren das Gericht von der Verhinderung bzw. Verzögerung zu unterrichten, z.B. per Handy, um das Gericht in die Lage zu versetzen, den Termin zu vertagen oder - bei Zweifeln an der angeblich schuldlosen Verhinderung - einen Verkündungstermin zu bestimmen.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1270/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-14
Aktenzeichen: 12 Sa 1270/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1114.12SA1270.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 514 ZPO
Leitsätze
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Eine Autopanne auf dem Weg zum Gerichtstermin stellt keine schuldlose Versäumung i.S.v. § 514 Abs. 2 ZPO dar, wenn es der säumigen Partei bzw. deren Vertreter möglich und zumutbar war, auf andere Weise - hier: mit einem Ersatzfahrzeug - die Fahrt fortzusetzen.
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Die am rechtzeitigen Erscheinen gehinderte Partei hat im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren das Gericht von der Verhinderung bzw. Verzögerung zu unterrichten, z.B. per Handy, um das Gericht in die Lage zu versetzen, den Termin zu vertagen oder - bei Zweifeln an der angeblich schuldlosen Verhinderung - einen Verkündungstermin zu bestimmen.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 14.06.2007 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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