11 Sa 1364/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-15, 11 Sa 1364/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-03-15, 11 Sa 1364/06
11 Sa 1364/06Tribunal do Trabalho15 de mar. de 2007
Regest
1. Als "Monatsentgelt" im Sinne des § 5 Buchst. d des Sozialplans ist das laut Abrechnung im Kalenderjahr an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt nebst Bonus für das Vorjahr zu berücksichtigen. 2. Ausweislich der getroffenen Regelung zum sog. "Payment of the Annual Bonus" ist der Anspruch auf den Jahresbonus gemäß § 611 Abs. 1 BGB erst verdienst bzw. erzielt im Sinne von § 5 Buchst. d des Sozialplans, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Bezugsjahr seine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat, sondern auch noch im Folgejahr für drei Monate betriebstreu ist.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1364/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-15
Aktenzeichen: 11 Sa 1364/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0315.11SA1364.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 112 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 611 Abs. 1 BG
Leitsätze
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Als "Monatsentgelt" im Sinne des § 5 Buchst. d des Sozialplans ist das laut Abrechnung im Kalenderjahr an den Arbeitnehmer gezahlte Entgelt nebst Bonus für das Vorjahr zu berücksichtigen.
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Ausweislich der getroffenen Regelung zum sog. "Payment of the Annual Bonus" ist der Anspruch auf den Jahresbonus gemäß § 611 Abs. 1 BGB erst verdienst bzw. erzielt im Sinne von § 5 Buchst. d des Sozialplans, wenn der Arbeitnehmer nicht nur im Bezugsjahr seine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht hat, sondern auch noch im Folgejahr für drei Monate betriebstreu ist.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.11.2006 - 15 Ca 5371/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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