11 (7) Sa 687/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-02-02, 11 (7) Sa 687/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-02-02, 11 (7) Sa 687/05
11 (7) Sa 687/05Tribunal do Trabalho2 de fev. de 2006
Regest
Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (7) Sa 687/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-02
Aktenzeichen: 11 (7) Sa 687/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0202.11.7SA687.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BetrAVG § 1 Ablösung
Leitsätze
Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.04.2005 5 Ca 4228/04 insoweit abgeändert, als die Klage insgesamt abgewiesen wird.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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