Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-30, 5 Sa 625/05

5 Sa 625/05Tribunal do Trabalho30 de jun. de 2005

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Regest

Bei der Berechnung der Heimarbeitsvergütung in der Kündigungsfrist dürfen tatsächlich gezahlte Urlaubs- und Feiertagsentgelte mindernd berücksichtigt werden; in diesem Falle müssen sie aber auch in die Berechnung des im Referenzzeitraum gezahlten Gesamtbetrages nach § 29 Abs. 7 HAG einfließen.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 625/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-30

Aktenzeichen: 5 Sa 625/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0630.5SA625.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 29 Abs. 7 HAG

Leitsätze

Bei der Berechnung der Heimarbeitsvergütung in der Kündigungsfrist dürfen tatsächlich gezahlte Urlaubs- und Feiertagsentgelte mindernd berücksichtigt werden; in diesem Falle müssen sie aber auch in die Berechnung des im Referenzzeitraum gezahlten Gesamtbetrages nach § 29 Abs. 7 HAG einfließen.

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 09.03.2005 - 3 Ca 456/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu formuliert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.750,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85/100 und die Beklagte zu 15/100.

  3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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