Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-24, 17 Ta 339/05

17 Ta 339/05Tribunal do Trabalho24 de jun. de 2005

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Regest

1. Die unwiderrufliche Freistellung wird mit 25 % einer Monatsvergütung für jeden Monat des Freistellungszeitraumes nach Vergleichsabschluss bewertet. 2. Die Vereinbarung einer Outplacement-Maßnahme entspricht deren Kostenansatz.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Ta 339/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-24

Aktenzeichen: 17 Ta 339/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0624.17TA339.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: ./.

Leitsätze

  1. Die unwiderrufliche Freistellung wird mit 25 % einer Monatsvergütung für jeden Monat des Freistellungszeitraumes nach Vergleichsabschluss bewertet.

  2. Die Vereinbarung einer Outplacement-Maßnahme entspricht deren Kostenansatz.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss

des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.01.2005 – unter Zurück-

weisung der Beschwerde im Übrigen – teilweise abgeändert und

der Streitwert des Prozessvergleichs vom 21.01.2005 anderwei-

tig auf 70.356,26 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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