Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-14, 5 Sa 1448/01

5 Sa 1448/01Tribunal do Trabalho14 de jan. de 2002

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Regest

1) Macht ein Arbeitnehmer erst nach circa 14 Jahren geltend, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber Kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet worden ist, so kann dieser Anspruch gemäß § 242 BGB verwirkt sein. 2) Das die Verwirkung begründende Umstandsmoment ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsvertragsergänzungen ein späteres Eintrittsdatum akzeptiert hat.

Texto completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1448/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-14

Aktenzeichen: 5 Sa 1448/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0114.5SA1448.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 9 Ziff. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, 242 BGB

Leitsätze

  1. Macht ein Arbeitnehmer erst nach circa 14 Jahren geltend, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber Kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet worden ist, so kann dieser Anspruch gemäß § 242 BGB verwirkt sein.

  2. Das die Verwirkung begründende Umstandsmoment ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsvertragsergänzungen ein späteres Eintrittsdatum akzeptiert hat.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2001

  • 1 Ca 542/01 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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