5 Sa 670/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-07-29, 5 Sa 670/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-07-29, 5 Sa 670/99
5 Sa 670/99Tribunal do Trabalho29 de jul. de 1999
Regest
1) Der Transfergedanke bei der 2. Alternative des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG (Einbringungsvariante) setzt voraus, dass der Mitarbeiter bereits außerhalb der Hochschule oder in einer anderen Hochschule besondere Kenntnisse oder Erfahrungswissen gesammelt hat, die er im Rahmen seiner befristeten Beschäftigung in die Forschungsarbeit der Hochschule einbringen kann.2) Die Einbringungsvariante des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG ist dann nicht erfüllt, wenn die eingebrachten Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilbereich (Institut) der Hochschule gewonnen wurden, in dem danach die befristete Einstellung erfolgen soll.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 670/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-29
Aktenzeichen: 5 Sa 670/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0729.5SA670.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 57 b HRG, § 620 bgb
Leitsätze
- Der Transfergedanke bei der 2. Alternative des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG (Einbringungsvariante) setzt voraus, dass der Mitarbeiter bereits außerhalb der Hochschule oder in einer anderen Hochschule besondere Kenntnisse oder Erfahrungswissen gesammelt hat, die er im Rahmen seiner befristeten Beschäftigung in die Forschungsarbeit der Hochschule einbringen kann.2) Die Einbringungsvariante des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG ist dann nicht erfüllt, wenn die eingebrachten Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilbereich (Institut) der Hochschule gewonnen wurden, in dem danach die befristete Einstellung erfolgen soll.
Tenor
- Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.04.1999 - 11 Ca 865/99 -
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.