14 Sa 487/99•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-07-02, 14 Sa 487/99
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-07-02, 14 Sa 487/99
14 Sa 487/99Tribunal do Trabalho2 de jul. de 1999
Regest
Der Arbeitnehmer, der während des Erziehungsurlaubs eine Teilerwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen will, muß bei form- und fristgerechter Ablehnung seines Antrags durch den bisherigen Arbeitgeber Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben (im Anschluß an BAG, Urteil vom 26.06.1997, EzA Nr. 9 zu § 15 BErzGG).Der Arbeitgeber kann sich auf entgegenstehende betriebliche Interessen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 BErzGG berufen, wenn der Arbeitnehmer eine seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit entsprechende Teilzeitbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen aufnehmen will.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 487/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-07-02
Aktenzeichen: 14 Sa 487/99
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0702.14SA487.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 15 Ab 4 BErzGG, § 60 HGB
Leitsätze
Der Arbeitnehmer, der während des Erziehungsurlaubs eine Teilerwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen will, muß bei form- und fristgerechter Ablehnung seines Antrags durch den bisherigen Arbeitgeber Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben (im Anschluß an BAG, Urteil vom 26.06.1997, EzA Nr. 9 zu § 15 BErzGG).Der Arbeitgeber kann sich auf entgegenstehende betriebliche Interessen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 BErzGG berufen, wenn der Arbeitnehmer eine seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit entsprechende Teilzeitbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen aufnehmen will.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 18.02.1999 1 Ca 2683/98 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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