Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-08-12, 6 Sa 585/97

6 Sa 585/97Tribunal do Trabalho12 de ago. de 1997

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Die konkursrechtliche Rangfolge eines an die Überschreitung der Jahres-Umsatz-Sollvorgabe anknüpfenden Provisionsanspruchs beurteilt sich nach dem Zeitraum, wann der provisionsbegründende Mehrumsatz erzielt worden ist.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 585/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-08-12

Aktenzeichen: 6 Sa 585/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0812.6SA585.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO

Leitsätze

Die konkursrechtliche Rangfolge eines an die Überschreitung der Jahres-Umsatz-Sollvorgabe anknüpfenden Provisionsanspruchs beurteilt sich nach dem Zeitraum, wann der provisionsbegründende Mehrumsatz erzielt worden ist.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.03.1997 - 2 Ca 1323/96 - wird zurückgewiesen.

Klarstellend wird der Tenor des Urteils wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß der Widerspruch des Konkursverwalters gegen das angemeldete Vorrecht in Höhe eines Betrages von 63.741,-- DM unbegründet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/6, der Beklagte zu 5/6.

Die Revision wird zugelassen.

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