Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-06-26, 5 Sa 429/97

5 Sa 429/97Tribunal do Trabalho26 de jun. de 1997

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Regest

1. Die einmalige Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Bundestrainers im Bereich des Deut schen Sportbundes über einen Gesamtzeitraum von 16 Jahren ist zulässig, wenn sie sach lich gerechtfertigt ist.2. Sachlich gerechtfertigt ist die Befristung vor allem dann, wenn sie üblich ist, weil die Tätig keit eines Sporttrainers mit einem sog. Ver schleißtatbestand behaftet ist. Dies ist regelmäßig bei einem Bundes trainer im Bereich des Spitzensports (hier Kanu-Nationalmannschaft der Junioren) zu bejahen.

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 429/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-06-26

Aktenzeichen: 5 Sa 429/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0626.5SA429.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 620 BGB

Leitsätze

  1. Die einmalige Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Bundestrainers im Bereich des Deut schen Sportbundes über einen Gesamtzeitraum von 16 Jahren ist zulässig, wenn sie sach lich gerechtfertigt ist.2. Sachlich gerechtfertigt ist die Befristung vor allem dann, wenn sie üblich ist, weil die Tätig keit eines Sporttrainers mit einem sog. Ver schleißtatbestand behaftet ist. Dies ist regelmäßig bei einem Bundes trainer im Bereich des Spitzensports (hier Kanu-Nationalmannschaft der Junioren) zu bejahen.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 12.02.1997 - 3 Ca 4026/96 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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