3 Sa 1251/96•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-01-28, 3 Sa 1251/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-01-28, 3 Sa 1251/96
3 Sa 1251/96Tribunal do Trabalho28 de jan. de 1997
Regest
Leitet der Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist die Berufungsschrift wegen etwaiger technischer Störungen des Fax-Gerätes des Landesarbeitsgerichts dem Arbeitsgericht per Fax mit der Bitte um sofortige Weiterleitung an das im selben Gebäude befindliche Landesarbeitsgericht zu, so befreit ihn dies nicht davon, noch auf andere Weise einen rechtzeitigen Eingang der Berufungsschrift bei dem Rechtsmittelgericht sicherzustellen.Ob dem Rechtsanwalt u. U. ein entsprechendes Vorgehen fernmündlich durch das Landesarbeitsgericht angeraten worden ist, ist für die Erfüllung eigener anwaltlicher Sorgfaltspflichten ohne Belang.
Texto completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Sa 1251/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-28
Aktenzeichen: 3 Sa 1251/96
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0128.3SA1251.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ZPO §§ 233, 85 Abs. 2
Leitsätze
Leitet der Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist die Berufungsschrift wegen etwaiger technischer Störungen des Fax-Gerätes des Landesarbeitsgerichts dem Arbeitsgericht per Fax mit der Bitte um sofortige Weiterleitung an das im selben Gebäude befindliche Landesarbeitsgericht zu, so befreit ihn dies nicht davon, noch auf andere Weise einen rechtzeitigen Eingang der Berufungsschrift bei dem Rechtsmittelgericht sicherzustellen.Ob dem Rechtsanwalt u. U. ein entsprechendes Vorgehen fernmündlich durch das Landesarbeitsgericht angeraten worden ist, ist für die Erfüllung eigener anwaltlicher Sorgfaltspflichten ohne Belang.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 20.06.1996 - 3 Ca 3015/95 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.