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15 K 3303/20 U•Finanzgericht Münster, 2025-03-11, 15 K 3303/20 U
15 K 3303/20 UTribunal Fiscal11 de mar. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-11
Aktenzeichen: 15 K 3303/20 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2025:0311.15K3303.20U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Die Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2019 vom 22.2.2021 wird dahingehend abgeändert, dass die Umsatzsteuer um xxx Euro auf xxx Euro herabgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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