6 K 2989/10 E•Finanzgericht Münster, 2012-12-13, 6 K 2989/10 E
Finanzgericht Münster, 2012-12-13, 6 K 2989/10 E
6 K 2989/10 ETribunal Fiscal13 de dez. de 2012
Regest
Eine Veräußerung von Fondanteilen an Immobilienfonds im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäftes) liegt auch dann vor, wenn die Veräußerung an die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft der Fond erfolgt, nachdem der Steuerpflichtige gegen die ursprüngliche Vertriebsgesellschaft der Fonds Klage auf Schadenersatz aus Prospekthaftung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile erhoben hat und ihm daraufhin die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft anbietet, die Fondsanteile unter der Bedingung der Klagerücknahme abzukaufen.
Texto completo
Finanzgericht Münster — 6 K 2989/10 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-13
Aktenzeichen: 6 K 2989/10 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2012:1213.6K2989.10E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: estg § 23 Abs 1; bgb § 346 Abs 1
Leitsätze
Eine Veräußerung von Fondanteilen an Immobilienfonds im Sinne des § 23 Abs. 1 EStG (und keine Rückabwicklung des ursprünglichen Anschaffungsgeschäftes) liegt auch dann vor, wenn die Veräußerung an die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft der Fond erfolgt, nachdem der Steuerpflichtige gegen die ursprüngliche Vertriebsgesellschaft der Fonds Klage auf Schadenersatz aus Prospekthaftung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsanteile erhoben hat und ihm daraufhin die Schwestergesellschaft der ursprünglichen Vertriebsgesellschaft anbietet, die Fondsanteile unter der Bedingung der Klagerücknahme abzukaufen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.