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12 K 1943/19•Finanzgericht Köln, 2024-12-04, 12 K 1943/19
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: 12 K 1943/19
ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:1204.12K1943.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird hinsichtlich der Entscheidung über den Antrag des Klägers, den Beklagten zu verpflichten, das eingegangene Beitreibungsersuchen Griechenlands gem. § 14 Abs. 1 und Abs. 2 EUBeitrG abzulehnen, zugelassen.
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