Finanzgericht Köln, 2024-03-20, 9 K 926/22

9 K 926/22Tribunal Fiscal20 de mar. de 2024

Abrir fonte

Texto completo

Finanzgericht Köln — 9 K 926/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-20

Aktenzeichen: 9 K 926/22

ECLI: ECLI:DE:FGK:2024:0320.9K926.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2019 vom 17. Dezember 2021 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 14. April 2022 dahingehend geändert, dass im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ein Betrag in Höhe von ... € als steuerfreier Veräußerungsgewinn behandelt wird.

Dem Beklagten wird die Berechnung der Steuer übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.