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1 K 856/18•Finanzgericht Köln, 2023-11-16, 1 K 856/18
Entscheidungsdatum: 2023-11-16
Aktenzeichen: 1 K 856/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:1116.1K856.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
a. die Einkünfte der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung um ... € verringert werden und
b. die Einkünfte des Klägers aus Land- und Forstwirtschaft i.H.v. ... € anstatt gemäß § 32a Abs. 5 (Splitting-Verfahren) gemäß § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG mit einem Steuersatz i.H.v. 28,25 Prozent versteuert werden.
Die Errechnung der danach neu festzusetzenden Einkommensteuer 2012 wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu ¼ und dem Beklagten zu ¾ auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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