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3 V 2473/22•Finanzgericht Köln, 2023-06-21, 3 V 2473/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-21
Aktenzeichen: 3 V 2473/22
ECLI: ECLI:DE:FGK:2023:0621.3V2473.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Die Vollziehung des Bescheids des Finanzamts O zu Steuernummer 1 über Einkommensteuer für 2009 vom September 2014, der zu einer am 27.10.2014 fälligen Einkommensteuernachforderung in Höhe von ... € geführt haben soll, wird in derselben Höhe ausgesetzt. Die Anordnung wird befristet bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung über die unter dem Aktenzeichen 3 K 2472/22 anhängige Klage bzw. nach anderweitiger Erledigung dieses Verfahrens. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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