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7 K 3179/18•Finanzgericht Köln, 2022-08-18, 7 K 3179/18
Entscheidungsdatum: 2022-08-18
Aktenzeichen: 7 K 3179/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2022:0818.7K3179.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der angefochtene Schenkungsteuerbescheid vom 20.10.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.11.2018 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Jahreswert der Nießbrauchslast mit 11.077 € angesetzt wird.
Die Neuberechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 95 v.H. und der Beklagte zu 5 v.H.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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