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3 K 2815/16•Finanzgericht Köln, 2021-10-27, 3 K 2815/16
Entscheidungsdatum: 2021-10-27
Aktenzeichen: 3 K 2815/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:1027.3K2815.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2011 vom 16.04.2014 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf 0,- € festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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