projetos
4 K 1184/18•Finanzgericht Köln, 2021-02-24, 4 K 1184/18
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 4 K 1184/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2021:0224.4K1184.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Unter Änderung der Einspruchsentscheidung vom 05.04.2018 wird die Ein-kommensteuer 2004 mit der Maßgabe herabgesetzt, dass die Einkünfte aus Ka-pitalvermögen um 73.518 € vermindert und die sonstigen Einkünfte um 52.122 € erhöht werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 60 % und der Beklagte zu 40 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.