3 K 3397/10•Finanzgericht Köln, 2014-03-20, 3 K 3397/10
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Finanzgericht Köln — 3 K 3397/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-20
Aktenzeichen: 3 K 3397/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0320.3K3397.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides für 2008 vom 14.10.2009 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.09.2010 wird die Einkommensteuer für 2008 auf 1.250 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten
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