9 K 1272/10•Finanzgericht Köln, 2013-05-08, 9 K 1272/10
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Finanzgericht Köln — 9 K 1272/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-08
Aktenzeichen: 9 K 1272/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0508.9K1272.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Bescheid für 2007 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 11. Dezember 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. März 2010 wird dahingehend abgeändert, dass das darin ausgewiesene Einkommen und die darin ausgewiesenen Einkünfte der Organgesellschaft ohne Berücksichtigung eines weiteren Erlöses in Höhe von 16.105.256 € und weiterer Kosten in Höhe von 1.152.716,23 € aus der mit Wirkung zum 26. Oktober 2006 erfolgten Veräußerung der Anteile der Organgesellschaft an der A Holding GmbH festgestellt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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