5 K 529/10•Finanzgericht Köln, 2013-02-26, 5 K 529/10
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Finanzgericht Köln — 5 K 529/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 5 K 529/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0226.5K529.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2008 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 05.08.2011 wird dahingehend geändert, dass der erklärte Verlust in Höhe von 388.720,00 € bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt wird.
Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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