10 K 64/08•Finanzgericht Köln, 2008-09-25, 10 K 64/08
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Finanzgericht Köln — 10 K 64/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-25
Aktenzeichen: 10 K 64/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0925.10K64.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 9. Mai 2007 und der Einspruchsentscheidung vom 4. Dezember 2007 verpflichtet, das Kindergeld für das Kind T für die Monate März 2004 bis Juli 2006 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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