7 K 3380/06•Finanzgericht Köln, 2008-08-21, 7 K 3380/06
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Finanzgericht Köln — 7 K 3380/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-21
Aktenzeichen: 7 K 3380/06
ECLI: ECLI:DE:FGK:2008:0821.7K3380.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom .........2006 wird die Umsatzsteuer 2002 auf ...,66 € und die Umsatzsteuer 2003 auf .....,43 € herabgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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