10 K 4902/04•Finanzgericht Köln, 2007-01-19, 10 K 4902/04
Finanzgericht Köln, 2007-01-19, 10 K 4902/04
10 K 4902/04Tribunal Fiscal19 de jan. de 2007
Texto completo
Finanzgericht Köln — 10 K 4902/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-19
Aktenzeichen: 10 K 4902/04
ECLI: ECLI:DE:FGK:2007:0119.10K4902.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 13. April 2004 wird mit der Maßgabe geändert, dass bei der Neufestsetzung weitere Werbungskosten in Höhe von ... € bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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