7 K 735/02•Finanzgericht Köln, 2004-06-02, 7 K 735/02
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Finanzgericht Köln — 7 K 735/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-02
Aktenzeichen: 7 K 735/02
ECLI: ECLI:DE:FGK:2004:0602.7K735.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1994 vom 4. Juni 1999 und unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird dem Beklagten aufgegeben, die Einkommensteuer 1994 unter Anwendung der Tarifermäßigung auf die Abfindungszahlung i.H.v. ......... DM neu zu berechnen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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