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14 K 1638/20 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2023-01-19, 14 K 1638/20 E
14 K 1638/20 ETribunal Fiscal19 de jan. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-19
Aktenzeichen: 14 K 1638/20 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2023:0119.14K1638.20E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Der Einkommensteuerbescheid 2016 vom 02.03.2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.06.2020 wird dahin geändert, dass
a) ein Verlust i. S. des § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von 12.000 EUR nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens und
b) Veräußerungsgewinne i. S. der §§ 16, 34 des Einkommensteuergesetzes statt i. H. von 403.000 EUR i. H. von 394.000 EUR, die in Höhe von 9.000 EUR nicht tarifbegünstigt sind, sowie
berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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