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4 K 2626/21 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2022-10-19, 4 K 2626/21 Z
4 K 2626/21 ZTribunal Fiscal19 de out. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-19
Aktenzeichen: 4 K 2626/21 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2022:1019.4K2626.21Z.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 30.9.2021 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2021 verpflichtet, an die Klägerin Zoll i.H.v. 5.189,54 € zu erstatten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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