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9 K 1904/18 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2020-05-28, 9 K 1904/18 G
9 K 1904/18 GTribunal Fiscal28 de mai. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 9 K 1904/18 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2020:0528.9K1904.18G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Die Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge für 2013 für 2014 vom, jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung, werden dahingehend geändert, dass im Rahmen der Kürzungen zusätzlich eine Kürzung gemäß § 9 Nr. 3 GewStG um ein Drittel des Gewinnes aus Gewerbebetrieb vorgenommen wird.
Die Berechnung der geänderten Messbeträge wird dem Beklagten übertragen
(§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 60 % und der Beklagte
zu 40 %.
Die Revision wird zugelassen.
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