Finanzgericht Düsseldorf, 2018-12-12, 4 K 108/18 F

4 K 108/18 FTribunal Fiscal12 de dez. de 2018

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Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 108/18 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-12

Aktenzeichen: 4 K 108/18 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2018:1212.4K108.18F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid vom 8. Oktober 2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Dezember 2017 wird dergestalt geändert, dass der Wert des Anteils des Erblassers an der A GmbH auf den 1. Januar 2011 mit

.. . …. … € festgestellt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin 76 % und der Beklagte 24 %.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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