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4 AnwG 5/20 10 EV 238/18•Anwaltsgericht Köln, 2021-03-22, 4 AnwG 5/20 10 EV 238/18
4 AnwG 5/20 10 EV 238/18Outro Tribunal22 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-22
Aktenzeichen: 4 AnwG 5/20 10 EV 238/18
ECLI: ECLI:DE:AWGK:2021:0322.4ANWG5.20.10EV238.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Herr Rechtsanwalt A. hat sich eines Verstoßes gegen §§ 43a Abs. 5, 113, 115b BRAO i.V.m. § 266 Abs. 1 StGB, zweier Verstöße gegen §§ 56 Abs. 1 BRAO sowie zweier Verstöße gegen § 43 BRAO i.V.m. § 11 Abs. 2 BORA schuldig gemacht.
Gegen ihn werden die Maßnahmen des Verbots, für die Dauer von zwei Jahren auf dem Gebiete des Strafrechts und des Arbeitsrechts sowie für ein Jahr des Familienrechts als Vertreter und Beistand tätig zu werden, verhängt.
Hinsichtlich der übrigen Vorwürfe wird das Verfahren gemäß § 154a StPO i.V.m. § 116 Abs. 1 BRAO eingestellt.
Der angeschuldigte Rechtsanwalt trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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