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1 AGH 33/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-01-17, 1 AGH 33/19
1 AGH 33/19Outro Tribunal17 de jan. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 1 AGH 33/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0117.1AGH33.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nach einem Streitwert von 25.000,00 €. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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