Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-12-16, 1 AGH 57/16

1 AGH 57/16Outro Tribunal16 de dez. de 2016

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Eine als Assistentin der Geschäftsleitung bei einer privaten Firma angestellte Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

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Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 57/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-16

Aktenzeichen: 1 AGH 57/16

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1216.1AGH57.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Normen: §§ 46, 46a BRAO

Leitsätze

Eine als Assistentin der Geschäftsleitung bei einer privaten Firma angestellte Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 30.000,-- (25.000,-- + 5.000,--) Euro festgesetzt.

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