1 AGH 33/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 33/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 33/16
1 AGH 33/16Outro Tribunal28 de out. de 2016
Regest
Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.
Texto completo
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 33/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 AGH 33/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH33.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Zu der Frage, ob ein als Gruppenleiter einer Schadensabteilung bei einem Versicherungsunternehmen tätiger Volljurist als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine Kosten selbst.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.000,00 € (25.000,00 € + 5.000,00 €).
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