Arbeitsgericht Wuppertal, 2024-06-04, 2 Ca 851/23

2 Ca 851/23Tribunal do Trabalho4 de jun. de 2024

Abrir fonte

Texto completo

Arbeitsgericht Wuppertal — 2 Ca 851/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-04

Aktenzeichen: 2 Ca 851/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2024:0604.2CA851.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 17.10.2023 mit sofortiger Wirkung aufgelöst ist.

  • 2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 24.10.2023 mit Ablauf des 31.12.2024 aufgelöst wird.

  • 3. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Bedingungen als Leiter Strategischer Einkauf weiterzubeschäftigen.

  • 5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 22.059,82 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.393,82 € seit dem 01.11.2023, aus weiteren 9.333,00 € seit dem 01.12.2023 sowie aus weiteren 9.333,00 € seit dem 01.01.2024 zu zahlen.

  • 6. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

  • 7. Streitwert des Teilurteils: 59.391,82 €.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.