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3 Ca 1622/21•Arbeitsgericht Siegburg, 2022-01-12, 3 Ca 1622/21
3 Ca 1622/21Tribunal do Trabalho12 de jan. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-12
Aktenzeichen: 3 Ca 1622/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:0112.3CA1622.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.11.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.950,74 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 14.753,70 €
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