projetos
3 Ca 38/20•Arbeitsgericht Siegburg, 2021-03-03, 3 Ca 38/20
3 Ca 38/20Tribunal do Trabalho3 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-03
Aktenzeichen: 3 Ca 38/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2021:0303.3CA38.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 389,73 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2019 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 416,67 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 199,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 201,99 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 179,82 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 161,44 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2014 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 1.594,12 €.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.