Arbeitsgericht Solingen, 2023-03-14, 1 Ca 826/22

1 Ca 826/22Tribunal do Trabalho14 de mar. de 2023

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Arbeitsgericht Solingen — 1 Ca 826/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-14

Aktenzeichen: 1 Ca 826/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2023:0314.1CA826.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1

Tenor

    1. Dem Beklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, untersagt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens betreffend die vom Kläger gegenüber dem Beklagten am 15.12.2021 und 10.06.2022 ausgesprochenen Kündigungen (erstinstanzlich Arbeitsgericht Solingen 4 Ca 3/22) in der Stadt T. einer selbständigen oder angestellten Tätigkeit als Steuerberater nachzugehen, die Folgendes zum Inhalt hat: Erbringung von Steuerberatungs- und Buchhaltungsdienstleistungen jeglicher Art nach § 1 StBerG im eigenen oder im fremden Namen sowie die werbend nach außen in Erscheinung tretende Vorbereitung einer künftigen eigenen freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater, insbesondere das Abwerben von Mandanten des Klägers, Bearbeitung von ehemaligen Mandaten des Klägers und die Tätigkeit als Steuerberater unter der Kanzleiadresse Q.-straße Nr, N01 T..
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und der Beklagte zu je 50 %.
    1. Der Streitwert beträgt 50.000,00 €
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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