Arbeitsgericht Münster, 2020-07-03, 4 BV 4/20

4 BV 4/20Tribunal do Trabalho3 de jul. de 2020

Abrir fonte

Texto completo

Arbeitsgericht Münster — 4 BV 4/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-03

Aktenzeichen: 4 BV 4/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2020:0703.4BV4.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beteiligte zu 2. verpflichtet ist, die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Abmahnung gegenüber einem Schwerbehinderten oder den schwerbehinderten gleichgestellten Arbeitnehmer über die beabsichtigte Abmahnung und den diese Abmahnung zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend zu unterrichten und anzuhören, soweit der Beteiligten zu 2. die Schwerbehinderung oder die Gleichstellung bekannt ist.
    1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.