4 Ca 3671/06•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-29, 4 Ca 3671/06
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-29, 4 Ca 3671/06
4 Ca 3671/06Tribunal do Trabalho29 de mar. de 2007
Regest
Es widerspricht nicht billigem Ermessen, wenn eine Anpassung der Betriebsrente zum Anpassungsstichtag unterbleibt, weil sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die nächsten 3 Jahre noch nicht abgezeichnet hat.
Texto completo
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 4 Ca 3671/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-29
Aktenzeichen: 4 Ca 3671/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0329.4CA3671.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 16 BetrAVG
Leitsätze
Es widerspricht nicht billigem Ermessen, wenn eine Anpassung der Betriebsrente zum Anpassungsstichtag unterbleibt, weil sich eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage für die nächsten 3 Jahre noch nicht abgezeichnet hat.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Streitwert: 13.209,72 €.
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Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft
Gesetzes statthaft ist, nicht zugelassen.
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