Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2007-03-16, 7 Ca 3811/06

7 Ca 3811/06Tribunal do Trabalho16 de mar. de 2007

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Unterstellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unberechtigterweise rechtsradikale und ausländerfeindliche Äußerungen, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

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Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 3811/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-16

Aktenzeichen: 7 Ca 3811/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2007:0316.7CA3811.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 626 BGB

Leitsätze

Unterstellt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unberechtigterweise rechtsradikale und ausländerfeindliche Äußerungen, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 511,29 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2006 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7 %.

  4. Streitwert: 7.261,29 €.

  5. Die Berufung wird für die Beklagte nicht zugelassen.

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