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6 Ca 3875/22•Arbeitsgericht Köln, 2023-03-30, 6 Ca 3875/22
6 Ca 3875/22Tribunal do Trabalho30 de mar. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 6 Ca 3875/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0330.6CA3875.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 241,40 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 482,80 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 241,40 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, über die in Ziffer 3) genannte Schuld eine entsprechende Abrechnung zu erteilen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 710,32 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteil, über die in Ziffer 5) genannte Schuld eine entsprechende Abrechnung zu erteilen.
Die Beklagte wird verurteilt Auskunft zu erteilen über die gespeicherten Daten der Klägerin zu Arbeitszeiten, Schichtplänen, Verträgen.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Endzeugnis zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 76% und die Beklagte zu 24 %.
Streitwert: 23.482,49 €
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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