Arbeitsgericht Köln, 2022-12-14, 18 BVGa 17/22

18 BVGa 17/22Tribunal do Trabalho14 de dez. de 2022

Abrir fonte

Regest

Örtlich zuständig ist in Angelegenheiten eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG durch Zusammenfassung mehrerer Betriebe gebildeten Betriebsrats das gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG für den jeweiligen Betrieb örtlich zuständige Arbeitsgericht. Eine Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am Unternehmenssitz über eine analoge Anwendung des § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG scheidet aus.

Texto completo

Arbeitsgericht Köln — 18 BVGa 17/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-14

Aktenzeichen: 18 BVGa 17/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:1214.18BVGA17.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 BetrVG; § 82 ArbGG

Leitsätze

Örtlich zuständig ist in Angelegenheiten eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG durch Zusammenfassung mehrerer Betriebe gebildeten Betriebsrats das gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG für den jeweiligen Betrieb örtlich zuständige Arbeitsgericht. Eine Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am Unternehmenssitz über eine analoge Anwendung des § 82 Abs. 1 Satz 2 ArbGG scheidet aus.

Tenor

Das Arbeitsgericht Köln erklärt sich für örtlich unzuständig.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale B abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht B…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale K… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht …. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale B… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht B…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filialen H… ……. und H…. Center …abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht H… verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale N… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht N…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale G… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht G…. verwiesen.

Das Verfahren wird hinsichtlich der Filiale R… abgetrennt und an das örtlich zuständige Arbeitsgericht R… verwiesen.

Im übrigen (d.h. betreffend der verbliebenen Filialen in H…,wird der Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht H… verwiesen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.