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8 Ca 3900/22•Arbeitsgericht Köln, 2022-11-17, 8 Ca 3900/22
8 Ca 3900/22Tribunal do Trabalho17 de nov. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: 8 Ca 3900/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:1117.8CA3900.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 06.07.2022, dem Kläger am 07.07.2022 zugegangen, rechtsunwirksam ist.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis derzeit zu unveränderten Arbeitsbedingungen fortbesteht.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Leiter Service-Center zu beschäftigen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 621,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 207,00 Euro brutto seit dem 01.08.2022, 01.09.2022 und 01.10.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu einem Viertel und die Beklagte zu drei Vierteln.
Der Streitwert wird festgesetzt auf 30.870,68 Euro.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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