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6 Ca 4347/21•Arbeitsgericht Köln, 2022-07-28, 6 Ca 4347/21
6 Ca 4347/21Tribunal do Trabalho28 de jul. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 6 Ca 4347/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:0728.6CA4347.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Dezember 2020 4000,00 € brutto abzgl. gezahlter 2065,34 € netto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1309,34 € netto zu zahlen (Netto-Restvergütung Februar bis Mai 2021).
Die Beklagte wird verurteilt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils bis zum 02.03.2022 aus dem Differenzbetrag zwischen 4.000,-brutto und jeweils 1.690,50 € netto Arbeitslosengeld seit dem 01.04.2021, dem 01.05.2021 sowie dem 01.06.2021, zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger hinsichtlich der geschuldeten Abfindung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.000,-€ brutto seit dem 01.06.2021 bis zum 02.03.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Differenzbetrag von 4.000,-€ brutto und gezahlten 2.065,43 € netto seit dem 01.01.2021 sowie aus dem Differenzbetrag von 4.000,-€ brutto und 1.325,96 € netto Lohn und 732,55 € netto Arbeitslosengeld seit dem 01.03.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten tragen der Kläger zu 44% und die Beklagte zu 56%.
Streitwert: 20.949,59 €.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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