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14 Ca 5485/20•Arbeitsgericht Köln, 2021-06-24, 14 Ca 5485/20
14 Ca 5485/20Tribunal do Trabalho24 de jun. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-24
Aktenzeichen: 14 Ca 5485/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0624.14CA5485.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30.7.2020 nicht aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsvertragsbedingungen als Leiter Klinikbetriebe weiterzubeschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 41.667 € festgesetzt.
Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.
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