Arbeitsgericht Köln, 2021-03-03, 15 BV 231/19

15 BV 231/19Tribunal do Trabalho3 de mar. de 2021

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Arbeitsgericht Köln — 15 BV 231/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 15 BV 231/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:0303.15BV231.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von C A

als Redakteur in der Redaktion B G

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von L B

als Redakteur in der Redaktion W

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M B

als Redakteur im R

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von A G

als Redakteur in der Redaktion O

in Gruppe 2b Stufe 1

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von A H

als Redakteur in der Redaktion R-S

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von J H

als Redakteur in der Redaktion O

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von W K

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M M

als Redakteurin in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von M R

als Redakteur im R

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von P R

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 2

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von D V

als Redakteur in der Redaktion E

in Gruppe 2b Stufe 3

wird ersetzt.

  1. Die verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung von T S

als Redakteur in der Redaktion Eu

in Gruppe 2 Stufe 1

wird ersetzt.

  1. Auf den Widerklageantrag des Beteiligten zu 2./ des Betriebsrates wird der Beteiligten zu 1. / der Arbeitgeberin aufgeben, die Arbeitnehmer/innen
  • R K

  • D N

  • M B

  • C G

einzugruppieren, bei dem Beteiligten zu 2. / dem Betriebsrat die Zustimmung zu den Eingruppierungen zu beantragen und im Falle der Zustimmungsverweigerung das Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten und durchzuführen.

  1. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

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