Arbeitsgericht Köln, 2020-06-10, 18 Ca 398/20

18 Ca 398/20Tribunal do Trabalho10 de jun. de 2020

Abrir fonte

Regest

Für die Eingruppierung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD VKA ist die tatsächlich einvernehmlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend, unabhängig davon, ob vertraglich auch eine höherwertige Tätigkeit beansprucht werden könnte.

Texto completo

Arbeitsgericht Köln — 18 Ca 398/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-10

Aktenzeichen: 18 Ca 398/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0610.18CA398.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Leitsätze

Für die Eingruppierung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD VKA ist die tatsächlich einvernehmlich ausgeübte Tätigkeit entscheidend, unabhängig davon, ob vertraglich auch eine höherwertige Tätigkeit beansprucht werden könnte.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert beträgt 20.885,76 Euro.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.